Der Unternehmer darf, gemäß DGUV V52 Krane, mit der Bedienung eines Krans nur Mitarbeiter beauftragen, die unterwiesen wurden und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Unsere Ausbilder vermitteln Ihnen alle nötigen Ausbildungsinhalte, wie z. B. Sicherheitsregeln, Handzeichen, Schutzausrüstung, usw., damit Sie Ihre theoretische und praktische Prüfung erfolgreich abschließen. Diese Schulung orientiert sich an den Inhalten der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift und vermittelt dem Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen u. a. auch die Grundlagen der Kranphysik.
Hinweis
Die Ausbildungsdauer bei Ersterwerb beträgt 3 Tage, danach ist lediglich eine 4-stündige jährliche Unterweisung Plicht.
Nachweis: Kranführerausweis für LKW-Krane
Kursbeginn und Preise nach Anfrage.
Hierfür beraten wir Sie gerne telefonisch unter 07150-918 65 32
Förderung AZAV
Förderung mit Bildungsgutschein der Arbeitsagentur möglich.
Dieser Lehrgang ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert. Somit können die Weiterbildungskosten an diesem Lehrgang von der Agentur für Arbeit mit Bildungsgutschein gefördert werden.
Davon profitieren sowohl Arbeitsuchende wie auch Firmen, die ihre Mitarbeiter/innen über bestimmte Programme der Arbeitsagentur (z.B. WeGebAU, IFLAS) qualifizieren. Je nach Förderprogramm können Arbeitgeber für Zeiten der Freistellung zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt der freigestellten Mitarbeiter/innen erhalten.
Nutzen Sie diesen Vorteil und informieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit über aktuelle Förderprogramme. Arbeitgeber wenden sich direkt an den Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur.