Loslegen könnt ihr mit der Ausbildung ein halbes Jahr vor dem Erreichen eures Mindestalters.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor eurem Geburtstag abgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen:
Aktuelles biometrisches Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs (9UE)
Gültiger Personalausweis / Pass
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre - Begleitetes Fahren Only)
17 Jahre - Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach erfolgreicher MPU)
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Eingeschlossene Klassen:
AM, L
Theoretische Ausbildung:
Ersterteilung:
12x Grundunterricht + 2x Zusatzstoff je á 90 min.
Erweiterung:
6x Grundunterricht + 2x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
Überland:
5 Fahrstunden á 45 min.
Autobahn:
4 Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt:
3 Fahrstunden á 45 min
Übungsstunden:
nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge mit einer zGM bis max. 3.500 kg, max. 8 Personen + Fahrer
ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
• die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
• die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500
kg beträgt
Möglichkeiten des Erwerbs:
Schaltwagen - "der normale"
Automatik (B78) - "der reine Automatik"
Schaltwagen und Automatik (B197) - "der neue Schaltwagen auf Automatik Prüfung"
-> siehe B197