Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
Führungszeugnis
Aktuelles biometrisches Passbild
Ärztliches Gutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Gültiger Personalausweis
Kopie vorhandener Führerscheine
Mindestalter:
21 Jahre
ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation
Vorbesitz erforderlich:
Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
keine
Theoretische Ausbildung:
Bei Vorbesitz der Klasse B:
6x Grundunterricht + 10x Zusatzstoff je á 90 min.
Bei Vorbesitz der Klasse C1oder C:
6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 bis 2 Jahre
Grundausbildung:
43 x Fahrstunde á 45 min.
Überland:
19 x Fahrstunden á 45 min.
Autobahn:
12 x Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt:
7 x Fahrstunden á 45 min.
Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahre
Grundausbildung:
16 x Fahrstunde á 45 min.
Überland:
8 x Fahrstunden á 45 min.
Autobahn:
4 x Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt:
4 x Fahrstunden á 45 min.
Bei Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahre
Grundausbildung:
8 x Fahrstunde á 45 min.
Überland:
8 x Fahrstunden á 45 min.
Autobahn:
4 x Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt:
4 x Fahrstunden á 45 min.
Bei Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahre:
Grundausbildung:
6 x Fahrstunde á 45 min.
Überland:
4 x Fahrstunden á 45 min.
Autobahn:
2 x Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt:
2 x Fahrstunden á 45 min.
Übungsstunden:
nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge, die:
• zur Beförderung von mehr als 8 Personen, aber nicht mehr als 16 Personen ausgelegt sind
• max. 8 m lang sind
• auch einen Anhänger bis max. 750 kg zGM mitführen dürfen
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A