Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
Führungszeugnis
Aktuelles biometrisches Passbild
Ärztliches Gutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Gültiger Personalausweis
Kopie vorhandener Führerscheine
Mindestalter:
21 Jahre
ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation
Vorbesitz erforderlich:
Klasse C1
Eingeschlossene Klassen:
BE
Theoretische Ausbildung:
Es ist keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben
Praktische Pflichtausbildung:
?????? Frank fragen ????
Übungsstunden:
nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge, die:
• zur Beförderung von mehr als 8 Personen, aber nicht mehr als 16 Personen ausgelegt sind
• max. 8 m lang sindt
• auch einen Anhänger über 750 kg zGM mitführen dürfen
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A