Zukünftig sicher und gewand auch die neuesten Tachographen Generationen bedienen können!
Wir bieten Samstags regelmäßig Modulschulungen an!
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Information zur EU Berufskraftfahrer Aus- und Fortbildung
Gerne informieren wir Sie auf unserer Seite über die Grundlagen.
gemäß § 5 Berufskraftfahrer – Qualifikations – Gesetz (BKrFQG) und in Verbindung mit § 4 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BkrFQV)
Führerscheinschlüsselzahl 95
Die Eintragung gilt für alle Bus- und LKW-Fahrer, die gewerblich Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse oder mit mehr als 9 Sitzplätze führen wollen.
Zugangsvoraussetzung:Führerscheininhaber der Klassen D1 – DE die diesen vor dem 10.09.2008 erworben haben und Führerscheininhaber der Klassen C1 – CE die diesen vor dem 10.09.2009 erworben haben benötigen nur eine Weiterbildung von 35 Stunden á 60 Minuten um den Eintrag der 95 zu bekommen.
Alternativ:Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder Ausbildung zum Berufskraftfahrer, jeweils mit Prüfung durch die zuständige IHK.
Weiterbildungspflicht: Berufskraftfahrer müssen alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen, bzw. nach 5 Jahren sich einen neuen ausstellen lassen. Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer kann hierbei in mehrere Tagesseminare aufgeteilt werden, z. B. pro Jahr eine Schulung, oder an 5 Tagen hintereinander.
Die Weiterbildungspflicht gilt für alle Bus- und LKW-Fahrer, die gewerblich Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse oder mit mehr als 9 Sitzplätze führen.
Die 35 Stunden gliedern sich in 5 unterschiedliche Themen auf.