Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor eurem Geburtstag abgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen:
Aktuelles biometrisches Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Gültiger Personalausweis
Mindestalter:
18 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Eingeschlossene Klassen:
AM, A1
Theoretische Ausbildung:
Ersterteilung:
12x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.
Erweiterung:
6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
Überland:
5 x Fahrstunden á 45 min.
Autobahn:
4 x Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt:
3 x Fahrstunden á 45 min.
Übungsstunden:
nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Was darf ich Fahren?
Krafträder, inkl. Beiwagen, mit:
• einer Motorleistung von max. 35kW
• einem max. Leistungs- und Gewichtsverhältnis von 0,2 kW/kg